AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stefanie Schäfer Fotografie

Stefanie Schäfer — Stand Februar 2024

 

 

ALLGEMEINES

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Stefanie Schäfer Fotografie durchgeführten Aufträge,

Angebote und Leistungen im Rahmen der Out- und Indoor-Tierfotografie. Ebenfalls gelten sie auch für

alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten

Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass

ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des

Auftraggebers finden keine Anwendung.

 

AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN

Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung

(auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail ) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der

Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande.

Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.

 

 

PREISE & FÄLLIGKEITEN

Für die Umsetzung des Auftrages wird ein Honorar in Rechnung gestellt. Eventuell anfallende

Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Das Shooting wird im Voraus per

Überweisung bezahlt.

Die Leistung wird erst erbracht, wenn die Vorauszahlung des ausgewählten Shooting-Paketes stattgefunden hat.

Sonstige Nachbestellungen

und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

Überweisungen sind zu richten an:

Empfänger: Stefanie Schäfer

IBAN: DE58612901200417984006

BIC: GENODES1NUE

Verwendungszweck: Ihre Rechnungsnummer

Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur auch bei bereits

erstellten Rechnungen.

Alle Preise in Euro €.

Die Fotografin ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen

auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist

der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die

erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des

Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin (Stefanie Schäfer Fotografie) dazu berechtigt, bei noch

nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem

Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das

Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.

 

STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG / WIDERRUFSRECHT / FOLGEN DES WIDERRUF

Bei einer Buchung des Shootings wird der Preis des gewählten Shooting-Paketes in Rechnung gestellt und ist im Voraus zu

bezahlen. Vorher findet das Shooting nicht statt.

Bei Verhinderung des Kunden wird ein Ausfallshonorar fällig und staffelt sich wie folgt:

  • Absagen bis zu 4 Wochen/ 28 Tage vor dem Termin – Rückerstattung des Gesamtbetrages

  • Absagen 1 Tag(24h) bis 27 Tage vor dem Termin – ein Ausfallhonorar in  Höhe von 100€

wird einbehalten

  • Absagen 23h vor dem Termin – der Gesamtbetrag wird einbehalten

Ausfall aufgrund von Krankheit kann mit Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung belegt werden, somit

bleibt nur die Fälligkeit des Ausfallhonorars bestehen. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des

Eingangs und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber der Fotografin. Der Widerruf

ist in schriftlicher Form zu richten an

info@stefanieschaefer-fotografie.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung

des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag

widerruft, hat die Fotografin die entsprechenden Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14

Tagen ab dem Tag des Widerrufes zurückzuzahlen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder

Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und

Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt

der Auftraggeber. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei

der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes

vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das

Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf

ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht

ausgeübt hat. Die Fotografin hat das Recht den Termin zu verschieben, bleibt aber in der Pflicht einen

neuen Termin zu vereinbaren. Bei kompletter Absage durch die Fotografin erfolgt eine Rückerstattung

des Gesamtbetrages.

Nicht wahrnehmen können des Termins durch höherer Gewalten, dazu zählen Naturkatastrophen und

niederer Zufall, lassen die Zahlungspflicht des Auftraggebers erlöschen. Der Auftraggeber hat das Recht,

binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14

Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an

Stefanie Schäfer , Helgolandstraße 37, 70439 Stuttgart

ODER info@stefanieschaefer-fotografie.de

Urheberrecht

Das Urheberrecht der Fotos liegt immer bei der Fotografin.

Die von der Fotografin hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen

privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders

schriftlich vereinbart wurde.

Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht

übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Der Übergang der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des

Honorars an die Fotografin. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu

verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Bei der Verwendung der Fotos in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch)

ist die Fotografin als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf

Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an

den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

GESTALTUNGSFREIHEIT/ Dauer der Bildbearbeitung

Die Bildbearbeitung dauert in der Regel ca 4-8 Wochen nach Zahlungseingang.

Je nach Auftragslage kann sich die Dauer verlängern.

 

 

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin

und ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

 Die nachträgliche Bearbeitung von Fotos der Fotografin und ihre Vervielfältigung und

Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche

Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es

wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

Dem Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem  Licht,

Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen

aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.Diesbezügliche

Reklamationen sind ausgeschlossen.

BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT

Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz

oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei

Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden

Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die

veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die

Fotografin die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, Die Aufnahmen dürfen nur unter

Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden.

Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.

ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen

entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem

Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein

Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu

lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher

welcher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein.

Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige

Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der

Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für

Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober

Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung

bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die

Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn

sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien

und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der

Übermittlung kann die Fotografin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß

§ 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.

SONSTIGES

Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht

gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und

Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie des

Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten

im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz. Bei Reproduktionen,

Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den

Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Für die Dauer von  1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger

Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem

Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der bearbeitenden Daten selbst

Sicherungskopien ingeeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden

die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden,

durch die Fotografin ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, die Fotografin behält sich

jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb:Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese

Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren.

URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher

technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber

erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich

geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind

nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein

Miturheberrecht. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den

Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für

kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Fotografin und einer

schriftlichen Festhaltung im Vertrag.Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen

Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt,

so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine

Veröffent lichung der weboptimierten (verkleinert und miteinem Fotografenlogo versehen) digitalen

Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der

Schriftform), dabei ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link

(www.stefanieschaefer-fotografie.de) unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder die Fotografin

namentlich zunennen (Stefanie Schäfer Fotografie / Instagram: stefanie_schaefer_fotografie).Jede

Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische

Hilfsmittelzur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazugehören auch

Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie zB Instagram oder VSCO und andere) der

geliefertenFotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die

Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten

Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe zu

verlangen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder

hochauflösend im JPG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist

ausgeschlossen. Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer

Internetpräsentation veröffentlichen darf. Der Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der

Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder

Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Des Weiteren ist es der Fotografin erlaubt, die Bilddateien an Magazine, Agenturen oder ähnlichen Unternehmen für eine Veröffentlichung zu übermitteln oder zu verkaufen.

VERÖFFENTLICHUNGEN/ VERPFLICHTUNGEN

Die Fotoaufnahmen dürfen nicht, wenn nicht anders im Vertrag schriftlich vereinbart, durch den

Tierhalter oder Dritte in jeglicher Form (Entfernen des Logos, Aufschriften, Veränderung des

Bildschnittes, Farbveränderungen etc.) verändert oder  bearbeitet werden. Ebenfalls darf das

Fotografenlogo nicht entfernt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Klausel, behält sich die Fotografin

vor rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten. Etwaige Veröffentlichungen auf Facebook

o. ä. Seiten haben in Web Version mit Logo und dem Verlinken der Fotografen Seite zu erfolgen.

DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,

personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen des Shooting Dritte (Druckerei,

Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Die Fotografin verpflichtet

sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

GUTSCHEINE

Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden.

Ebenfalls isteine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins beträgt

3 Jahre ab Kaufdatum.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen

Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

für beide Seiten ist Stuttgart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stefanie Schäfer Fotografie

Stefanie Schäfer

Helgolandstraße 37

70439 Stuttgart

Tel.: 0172 9055287

info@stefanieschaefer-fotografie.de

Steuer Nr.: 97138/91281

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