AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stefanie Schäfer Fotografie
Stefanie Schäfer — Stand Februar 2024
ALLGEMEINES
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Stefanie Schäfer Fotografie durchgeführten Aufträge,
Angebote und Leistungen im Rahmen der Out- und Indoor-Tierfotografie. Ebenfalls gelten sie auch für
alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten
Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass
ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers finden keine Anwendung.
AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN
Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung
(auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail ) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der
Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande.
Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.
PREISE & FÄLLIGKEITEN
Für die Umsetzung des Auftrages wird ein Honorar in Rechnung gestellt. Eventuell anfallende
Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Das Shooting wird im Voraus per
Überweisung bezahlt.
Die Leistung wird erst erbracht, wenn die Vorauszahlung des ausgewählten Shooting-Paketes stattgefunden hat.
Sonstige Nachbestellungen
und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Überweisungen sind zu richten an:
Empfänger: Stefanie Schäfer
IBAN: DE58612901200417984006
BIC: GENODES1NUE
Verwendungszweck: Ihre Rechnungsnummer
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur auch bei bereits
erstellten Rechnungen.
Alle Preise in Euro €.
Die Fotografin ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen
auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist
der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die
erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des
Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin (Stefanie Schäfer Fotografie) dazu berechtigt, bei noch
nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem
Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das
Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG / WIDERRUFSRECHT / FOLGEN DES WIDERRUF
Bei einer Buchung des Shootings wird der Preis des gewählten Shooting-Paketes in Rechnung gestellt und ist im Voraus zu
bezahlen. Vorher findet das Shooting nicht statt.
Bei Verhinderung des Kunden wird ein Ausfallshonorar fällig und staffelt sich wie folgt:
-
Absagen bis zu 4 Wochen/ 28 Tage vor dem Termin – Rückerstattung des Gesamtbetrages
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Absagen 1 Tag(24h) bis 27 Tage vor dem Termin – ein Ausfallhonorar in Höhe von 100€
wird einbehalten
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Absagen 23h vor dem Termin – der Gesamtbetrag wird einbehalten
Ausfall aufgrund von Krankheit kann mit Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung belegt werden, somit
bleibt nur die Fälligkeit des Ausfallhonorars bestehen. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des
Eingangs und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber der Fotografin. Der Widerruf
ist in schriftlicher Form zu richten an
info@stefanieschaefer-fotografie.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag
widerruft, hat die Fotografin die entsprechenden Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14
Tagen ab dem Tag des Widerrufes zurückzuzahlen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder
Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und
Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt
der Auftraggeber. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das
Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht
ausgeübt hat. Die Fotografin hat das Recht den Termin zu verschieben, bleibt aber in der Pflicht einen
neuen Termin zu vereinbaren. Bei kompletter Absage durch die Fotografin erfolgt eine Rückerstattung
des Gesamtbetrages.
Nicht wahrnehmen können des Termins durch höherer Gewalten, dazu zählen Naturkatastrophen und
niederer Zufall, lassen die Zahlungspflicht des Auftraggebers erlöschen. Der Auftraggeber hat das Recht,
binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14
Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an
Stefanie Schäfer , Helgolandstraße 37, 70439 Stuttgart
Urheberrecht
Das Urheberrecht der Fotos liegt immer bei der Fotografin.
Die von der Fotografin hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen
privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders
schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Der Übergang der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des
Honorars an die Fotografin. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu
verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Fotos in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch)
ist die Fotografin als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an
den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
GESTALTUNGSFREIHEIT/ Dauer der Bildbearbeitung
Die Bildbearbeitung dauert in der Regel ca 4-8 Wochen nach Zahlungseingang.
Je nach Auftragslage kann sich die Dauer verlängern.
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin
und ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
Die nachträgliche Bearbeitung von Fotos der Fotografin und ihre Vervielfältigung und
Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche
Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es
wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Dem Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht,
Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen
aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.Diesbezügliche
Reklamationen sind ausgeschlossen.
BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT
Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz
oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei
Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden
Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die
veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die
Fotografin die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, Die Aufnahmen dürfen nur unter
Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden.
Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.
ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen
entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem
Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein
Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu
lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher
welcher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige
Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der
Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für
Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung
bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die
Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn
sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien
und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der
Übermittlung kann die Fotografin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß
§ 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.
SONSTIGES
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht
gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und
Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie des
Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten
im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz. Bei Reproduktionen,
Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den
Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Für die Dauer von 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger
Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem
Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der bearbeitenden Daten selbst
Sicherungskopien ingeeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden
die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden,
durch die Fotografin ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, die Fotografin behält sich
jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb:Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese
Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren.
URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher
technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber
erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind
nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein
Miturheberrecht. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den
Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für
kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Fotografin und einer
schriftlichen Festhaltung im Vertrag.Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen
Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt,
so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine
Veröffent lichung der weboptimierten (verkleinert und miteinem Fotografenlogo versehen) digitalen
Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der
Schriftform), dabei ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link
(www.stefanieschaefer-fotografie.de) unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder die Fotografin
namentlich zunennen (Stefanie Schäfer Fotografie / Instagram: stefanie_schaefer_fotografie).Jede
Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittelzur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazugehören auch
Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie zB Instagram oder VSCO und andere) der
geliefertenFotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die
Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten
Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe zu
verlangen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder
hochauflösend im JPG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist
ausgeschlossen. Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer
Internetpräsentation veröffentlichen darf. Der Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der
Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder
Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Des Weiteren ist es der Fotografin erlaubt, die Bilddateien an Magazine, Agenturen oder ähnlichen Unternehmen für eine Veröffentlichung zu übermitteln oder zu verkaufen.
VERÖFFENTLICHUNGEN/ VERPFLICHTUNGEN
Die Fotoaufnahmen dürfen nicht, wenn nicht anders im Vertrag schriftlich vereinbart, durch den
Tierhalter oder Dritte in jeglicher Form (Entfernen des Logos, Aufschriften, Veränderung des
Bildschnittes, Farbveränderungen etc.) verändert oder bearbeitet werden. Ebenfalls darf das
Fotografenlogo nicht entfernt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Klausel, behält sich die Fotografin
vor rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten. Etwaige Veröffentlichungen auf Facebook
o. ä. Seiten haben in Web Version mit Logo und dem Verlinken der Fotografen Seite zu erfolgen.
DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen des Shooting Dritte (Druckerei,
Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Die Fotografin verpflichtet
sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
GUTSCHEINE
Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden.
Ebenfalls isteine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins beträgt
3 Jahre ab Kaufdatum.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen
Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
für beide Seiten ist Stuttgart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stefanie Schäfer Fotografie
Stefanie Schäfer
Helgolandstraße 37
70439 Stuttgart
info@stefanieschaefer-fotografie.de
Steuer Nr.: 97138/91281